27.02.2006 - Herren II - Netzkante
Geschrieben von: Marc Stoll   
Montag, den 27. Februar 2006 um 01:00 Uhr
Mit gestrigem 2:0 Spielsieg gegen Netzkante, müssten alle am Spiel beteiligten Tex-II-Spieler strafrechtlich wegen unerlaubten Glücksspiel nach § 284 belangt werden.

"1. Ein Glücksspiel liegt auch dann vor, wenn der Spielerfolg nicht allein vom Zufall abhängt, dem Zufallselement (Annahme) jedoch ein Übergewicht zukommt. "
So in etwa müsste sich gestern unser Zuspieler Ronny vorgekommen sein.
"2. Das überwiegen des Zufalls kann nicht bereits dadurch in Frage gestellt werden, dass über den Spielausgang eine begründete Prognose (Steffens Weissagung: Wir gewinnen!) getroffen werden kann, sofern der Ausgang von weiteren wesentlichen Unsicherheitsfaktoren (formidabel Spielweise) bestimmt wird." Trost: Auch Helbersdorf tat sich schwer gegen Netzkante.

Sachverhalt: Beklagte Formationsaufstellung mit Martin, Klaus, Roger, Dirk, Gunar versuchten wiederholt mit gezielter, jedoch unbewusster Weise, unseren Zuspieler zum aktivem Laufen zu bewegen und ihn personenbezogen an sich zu binden. Anfangs, mit einem Lächeln unterstrichen, konnte sich Ronny mit dieser außergewöhnlichen Spielweise noch anfreunden.
Der Hauptaufgabe des Zuspielers, den gut angenommenen oder abgewehrten Ball mit der zweiten Ballberührung des Teams seinen Angreifern zuzuspielen, versuchte er dennoch siegunterstreichend zum 2:0 nachzukommen.

Rechtssprechung: Beglückwünschend zum aufrechten Gehen jedes Individuum erfolgt ein intensivstes Annahmetraining, speziell die Annahme in der Hocke. Hiervon ausgenommen sind leider nicht die durch Krankheit ausgefallenen Spieler, Steffen und Werner. Euch ein Lächeln entlockt zu haben, verbleibe ich bis zum Training!

Gruß Klaus
 
 
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